Warum machen wir naturnahe Forstwirtschaft und was meinen wir damit eigentlich? Wir leiten unsere Idee aus dem WaldG des Landes Rheinland-Pfalz ab. Die folgenden Absätze dienen der Verdeutlichung:
Link zu den Waldgesetzen des Landes Rheinland-Pfalz
Teil1: Allgemeine Bestimmungen
§1 Gesetzeszweck
(1) Zweck dieses Gesetzes ist,
1. den Wald in der Gesamtheit und Gleichwertigkeit seiner Wirkungen dauerhaft zu erhalten, zu schützen und erforderlichenfalls zu mehren sowie durch Leistungen der Forstwirtschaft zu pflegen und weiterzuentwickeln; die Wirkungen des Waldes bestehen in seinem wirtschaftlichen Nutzen (Nutzwirkung), seinem Beitrag für die Umwelt, insbesondere für die nachhaltige Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, die Erhaltung der Genressourcen und das Landschaftsbild (Schutzwirkung) sowie seinem Beitrag für die Erholung (Erholungswirkung); Leitbild ist die naturnahe Waldbewirtschaftung,
[…]
Teil2: Rechte und Pflichten der Waldbesitzenden
§4 Grundpflichten
Wald ist ordnungsgemäß, nachhaltig, planmäßig und sachkundig zu bewirtschaften. Die Bewirtschaftung schließt die Umweltvorsorge ein.
§5 Ordnungsgemäße Forstwirtschaft
(1) Ordnungsgemäße Forstwirtschaft ist forstwirtschaftliche Bodennutzung, die nach den gesicherten Erkenntnissen der Wissenschaft und den bewährten Regeln der forstlichen Praxis den Wald nutzt, verjüngt, pflegt und schützt. […]
In Rheinland-Pfalz sind ca. 74% der Wälder Staatswälder, Körperschaftswälder oder Kommunalwälder. Etwas mehr als 26% der Waldflächen befinden sich in privater Hand. Für viele Kommunen und Gemeinden sind die Einnahmen aus den eigenen Wäldern eine feste Säule auf der Seite der Einnahmen im Haushalt. Sie nutzen den Wald überwiegend zur Holzgewinnung und arbeiten dabei mehr gewinnorientiert als naturnah. Nicht zuletzt durch Fehler der Vergangenheit, wie dem Aufbau von Monokulturen, zeichnet sich aktuell durch Dürren, Schädlinge und Windbruch ein größerer Verlust an Biomasse im Wald ab. Nachhaltig wäre maximal der Einschlag in der Menge, die im gleichen Zeitraum an Masse auch nachwächst. Ziel muss es aber in der aktuellen Situation sein, den Bestand zu verbessern. Also weniger zu entnehmen.
Im Gegensatz zu den Wäldern aus öffentlicher Hand werden die vielen, oftmals sehr kleinen Waldparzellen der Privatwälder in der Regel nicht bewirtschaftet und auch nicht gepflegt. Diese sogenannten Bauernwälder dienten vor vielen Jahrzehnten hauptsächlich zur Gewinnung von Brennholz. Mal nachhaltig, mal weniger nachhaltig. Mittlerweile vererbt oder vergessen vegetieren auf diese Art viele Parzellen vor sich hin. Nun könnte man annehmen, dies sei im Grunde eine gute Sache, denn man überlässt sie der Natur, welche am besten weiß, was sie damit zu tun hat. Das ist prinzipiell richtig, wenn die Parzellen in Waldflächen liegen, in denen sie keine Schäden verursachen und keine Gefahr darstellen. Bauernwälder sind jedoch in der Regel an den Rändern von landwirtschaftlich genutzten Flächen, befinden sich in Ortsnähe und sind von Wirtschaftswegen besäumt. Die komplette Verwilderung, Windbruch oder auch stehendes totes Holz kann also eine Gefahr darstellen.
Hieraus ergibt sich unser Ansatz der naturnahen Forstwirtschaft. Wir entfernen im Allgemeinen nur Holz zu Zwecken der Sicherung und der Pflege unserer und benachbarter Grundstücke. Sicherung von Baummaterial, welches z.B. durch Windbruch auf Wegen liegt oder welches andere Bäume beschädigt. Aber auch stehendes totes Holz, welches sich in der Nähe von Wegen befindet und dessen herabstürzende Äste eine Gefahr darstellen könnten. Wir kommen unserer Verpflichtung der Pflege und des Schutzes damit nach.
Parzellen, die eine weniger nachhaltige Nutzung erfahren haben, forsten wir auf. In dem Wissen, dass dort vielleicht erst in einigen Dekaden von einem „Wald“ gesprochen werden kann. Forstwirtschaft ist ein „Geschäft“ über Generationen. Die Vorstellung, dass einmal ein Urahn an einer der Parzellen steht, in dem Wissen, dass seine Urgroßeltern diese prächtigen Eichen gepflanzt haben, ist großartig. Damit kommen wir unserer Verpflichtung der Verjüngung und Mehrung nach.
Das gewonnene Holz wird unterschiedlichen Nutzungen zugeführt. Es verbleibt zu einem Teil im Wald als Lebensraum für Pilze und Insekten. Wo qualitativ möglich und sinnvoll wird das Holz zu Bauholz, Brettern und Kanteln (Rohlinge für Drechselarbeiten) verarbeitet. Nur was dafür nicht geeignet ist wird schlussendlich zu Brennholz verarbeitet. Damit kommen wir aus unserem Verständnis der Grundpflicht der Bewirtschaftung nach.
Wir erlegen uns die Selbstverpflichtung auf, 75% der Gewinne aus unserem forstwirtschaftlichen Betrieb in die Erweiterung des Betriebs, durch Ankauf von weiteren Flächen und Aufforstung, zu re-investieren.